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Heilpraktiker-Zusatzversicherungen: lohnen sie sich?


Ulrike Schlüter - Heilpraktikerin

Inhaltliche Betreuung
Ulrike Schlüter - Heilpraktikerin


Immer mehr Menschen wünschen sich eine homöopathische Behandlung. Teilweise übernehmen gesetzliche und private Kassen schon die Kosten für eine homöopathische Behandlung. Meist werden allerdings nur die Kosten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung übernommen. Viele Menschen scheuen jedoch den Gang zum Arzt und wünschen sich eine homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker. Diese Kosten werden jedoch meist nicht von den Krankenkassen übernommen. In diesen Fällen sollten Sie prüfen, ob es sich für Sie lohnt, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten für die homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker abdeckt.

Die Homöopathie wird immer beliebter

Laut einer repräsentativen Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach greifen immer mehr Menschen bei Beschwerden zu homöopathischen Mitteln. Das berichtet der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH). Im Jahr 2014 wurden dazu deutschlandweit 1.500 Menschen im Alter ab 16 Jahren befragt.

Hauptsächlich greifen Anwender bei leichten Alltagserkrankungen wie Erkältungen, grippale Infekte, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Nervosität und Verdauungsbeschwerden zu homöopathischen Mitteln. Grund für den Boom der Homöopathika sind die sanfte Wirkung und die gute Verträglichkeit. Die Mehrheit der Befragten ist zudem der Meinung, dass eine Verschreibung durch einen Arzt oder Heilpraktiker nicht notwendig ist.

Quellen:

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/60536/Homoeopathika-immer-beliebter
http://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_reportsndocs/prd_0914.pdf

Kostenberechnung einer homöopathischen Behandlung

Leichte Alltagsbeschwerden können gut durch die Betroffenen selbst behandelt werden. Chronische und schwerwiegende Erkrankungen sollten durch einen homöopathischen Arzt oder Heilpraktiker behandelt werden. Die individuelle Auswahl des Mittels und die Verlaufsbeurteilung erfordern eine intensive Kenntnis der Homöopathie.

Die Kosten einer homöopathischen Behandlung ergeben sich aus der homöopathischen Erstanamnese, den Folgekonsultationen sowie den homöopathischen Arzneimitteln. Den höchsten Anteil an den Kosten nimmt der erste Termin ein. Bei der homöopathischen Erstanamnese, welche bis zu drei Stunden dauern kann, werden der gesamte Krankheitsverlauf und die aktuellen Beschwerden genauestens erfragt. Der Verlauf der Erkrankung unter der Einnahme der homöopathischen Medikamente wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Je länger die Erkrankung bereits besteht, desto länger dauert auch die Behandlung. So kommen schnell hohe Kosten auf die Erkrankten zu.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung. Die Voraussetzungen und der Umfang sind je nach Tarif der einzelnen privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich.

Da der Wunsch nach homöopathischer Behandlung in den letzten Jahren immer größer geworden ist, haben inzwischen auch einige gesetzliche Krankenkassen die Homöopathie in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen. In der Regel wird die Erstattung einer homöopathischen Behandlung durch Ärzte übernommen, welche über eine spezielle Homöopathie-Ausbildung verfügen. Erkundigen Sie sich daher genau, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für die Behandlung von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Auf diesem Portal können Sie sich informieren, ob ihre Krankenkasse bereits homöopathische Behandlungen übernimmt.

Auskünfte über die genauen Voraussetzungen und etwaige Höchstgrenzen der Kostenübernahme können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen. Dort wird man Ihnen auch Adressen von zugelassenen homöopathischen Ärzten in ihrer Nähe nennen können.

Die homöopathische Behandlung durch Heilpraktiker wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Einzige Ausnahme ist derzeit die IKK Südwest.

Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen. Besonders Menschen, die dauerhaft eine homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker der ärztlichen Versorgung vorziehen oder diese ergänzen möchten, profitieren von einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Bei Kombi-Angeboten, welche neben der Heilpraktiker-Behandlung auch Brillen und Zahnersatz abdeckt, lässt sich nochmals sparen.

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnt sich nur, wenn Sie sich dauerhaft eine homöopathische Behandlung wünschen. Wenn Sie lediglich einmal eine homöopathische Behandlung ausprobieren möchten, lohnt sich eine Zusatzversicherung nicht.

Wenn Sie aktuell erkrankt sind und für diese Krankheit eine Behandlung wünschen, lohnt sich eine Zusatzversicherung eher nicht. Die meisten Versicherungen erstatten nur die Behandlungskosten für neu aufgetretene Erkrankungen. In der Regel gibt es nach Abschluss einer Zusatzversicherung eine Wartezeit von mehreren Monaten. Während dieser Wartezeit werden die Kosten für eine homöopathische Behandlung gar nicht oder nur eingeschränkt übernommen.

Worauf Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten sollten

Beim Vergleich der Tarife sollten Sie nicht nur die monatlichen Beträge im Auge haben, sondern auch den Anteil an den Behandlungskosten, welcher übernommen wird und welche Kosten maximal pro Jahr erstattet werden.  Achten Sie auch darauf, ob der Prozentsatz der Erstattung sich auf die Gesamtsumme der Rechnung oder auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bezieht. Die tatsächlichen Behandlungskosten der Heilpraktiker liegen meist deutlich über den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker aus dem Jahre 1986. Bedenken Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung, dass Sie für die nicht übernommenen Kosten selbst aufkommen müssen.

Besonders aufmerksam sollten Sie bei der Auswahl einer Zusatzversicherung sein, wenn Sie bereits unter Vorerkrankungen leiden. Bei fast allen Anbietern ist es üblich, mehr oder weniger viele Gesundheitsfragen abzuklären. Die Behandlungen für bereits bestehende Vorerkrankungen werden in der Regel nicht mitversichert und somit auch nicht erstattet.

Checkliste

  • Wie hoch sind die monatlichen Beiträge?
  • Welcher Prozentsatz der Behandlungskosten wird übernommen?
  • Richtet sich der Prozentsatz nach der tatsächlichen Höhe der Rechnung? Oder bis zu welchem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder bis zu welchem Satz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH 1986) werden die Behandlungskosten prozentual übernommen?
  • Werden nur die Kosten einer homöopathischen Behandlung durch einen Heilpraktiker übernommen oder werden auch die Kosten von Ärzten für Naturheilkunde übernommen?
  • Werden die Kosten für verordnete homöopathische Arzneimittel übernommen? Gibt es Obergrenzen der Erstattung verordneter Arzneimittel?
  • Bis zu welcher Höchstgrenze pro Jahr werden Behandlungskosten übernommen?
  • Gibt es geringere Erstattungsbeträge in den ersten Jahren?
  • Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?
  • Gibt es direkt nach dem Abschluss Wartezeiten, in welchen noch keine Kostenerstattung erfolgt?
  • Welche Naturheilverfahren neben der Homöopathie werden noch erstattet?

Fazit

Wenn Sie sich dauerhaft eine homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker wünschen und die Tarife sorgfältig vergleichen, lohnt sich der Abschluss einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Sie sollten sich aber darüber bewusst sein, dass Sie in den meisten Fällen einen mehr oder weniger großen Betrag der Rechnung trotz Zusatzversicherung selbst übernehmen müssen.

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29.08.2024

In 18 Tagen startet unser Online-Kongress – sei dabei und entdecke, wie du mit Homöopathie dein Leben gesünder gestalten kannst!

26.10.2023

"...dass es Belege für spezifische Wirkungen homöopathischer Mittel gibt, die Placebo überlegen sind, wenn sie homöopathisch qualifiziert verschrieben werden."

31.05.2023

Das Ergebnis einer Umfrage in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH), in der PTA und Apotheker befragt wurden.

Redaktionelle Leitung und Qualitätssicherung: Heilpraktikerin

Unsere Quellenangaben

Bitte beachten Sie:

Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch! Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Heilpraktiker, Arzt oder Apotheker!